Hautkrebs-Screening

Gesetzlich versicherte Patienten haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dabei wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom und malignes Melanom gesucht. Frühzeitig erkannt sind die Hautkrebserkrankungen gut behandelbar.